FG Hessen - Urteil vom 14.12.2004
6 K 1224/02
Normen:
UStG § 4 Nr. 12a ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 737

Standplatz; Wochenmarkt; Nebenleistung; Vermietung; Leasing; PKW; Nutzung; Vorstandsmitglied - Vermietung von Wochenmarktstandplätzen als einheitliche steuerfreie Grundstücksvermietung

FG Hessen, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 6 K 1224/02

DRsp Nr. 2005/5402

Standplatz; Wochenmarkt; Nebenleistung; Vermietung; Leasing; PKW; Nutzung; Vorstandsmitglied - Vermietung von Wochenmarktstandplätzen als einheitliche steuerfreie Grundstücksvermietung

1. Die neben die Vermietung eines Wochenmarktstandplatzes tretenden sonstigen Leistungen (Organisation des Marktes, Reinigung des Marktplatzes) und Lieferungen (Strom) sind als Nebenleistungen anzusehen, die das Schicksal der Hauptleistung und damit deren Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12a UStG teilen. 2. Die private Nutzung von geleasten Betriebsfahrzeugen durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12a ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Steuerfreiheit der von der Klägerin gegenüber Markthändlern erbrachten Leistungen sowie die Steuerbarkeit der privaten Nutzung von geleasten Kraftfahrzeugen durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.