FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.04.2021
3 K 1179/17
Normen:
UStG § 3 Abs. 9;

Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.2021 - Aktenzeichen 3 K 1179/17

DRsp Nr. 2022/13157

Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten sich über die Frage der Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit.

Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2011 gegründet und am 2011 in das Handelsregister B des Amtsgerichts eingetragen (HRB). Tatsächlich betrieb die Klägerin im Streitjahr hingegen ausschließlich Glücksspielautomaten.