UStG (1999) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 4 Nr. 26 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 ; AO § 176 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1777
BFHE 220, 517
BStBl II 2008, 912
BStBl II 2008, 942
DB 2008, 2117
Vorinstanzen:
FG Hamburg - II 274/04 - 24.1.2006 (EFG 2006, 1020),
Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands; Keine ehrenamtliche Tätigkeit bei eigennützigem Erwerbsstreben; Vertrauensschutz
BFH, Urteil vom 14.05.2008 - Aktenzeichen XI R 70/07
DRsp Nr. 2008/17303
Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands; Keine ehrenamtliche Tätigkeit bei eigennützigem Erwerbsstreben; Vertrauensschutz
»1. Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die ein Mitglied des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz erbringt, sind steuerbar.2. Bei Vorliegen eines eigennützigen Erwerbsstrebens liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vor.«
Normenkette:
UStG (1999) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 4 Nr. 26 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 ; AO § 176 ;
Gründe:
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