FG Niedersachsen - Urteil vom 22.01.2009
5 K 4/05
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Steuerbarkeit von Zuschüssen; EU; Verkehrsleitsystem - Steuerbarkeit von Zuschüssen der EU im Rahmen der Förderung von Verkehrsleitsystemen

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.01.2009 - Aktenzeichen 5 K 4/05

DRsp Nr. 2009/6380

Steuerbarkeit von Zuschüssen; EU; Verkehrsleitsystem - Steuerbarkeit von Zuschüssen der EU im Rahmen der Förderung von Verkehrsleitsystemen

1. Zuschüsse der EU im Rahmen der Förderung von Verkehrsleitsystemen stellen kein Entgelt für eine steuerbare Leistung dar. 2. Die Annahme einer Leistung gegen Entgelt setzt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraus. 3. Zahlungen der öffentlichen Hand - also auch seitens der EU - könne nur dann Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag des Geldgebers einer Aufgabe aus dessen Kompetenzbereich übernimmt und die Zahlung damit zusammenhängt. Dient ein sog. Zuschuss lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse und soll der Zuschuss kein Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein, ist ein Entgelt für eine steuerbare Leistung zu verneinen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand: