FG Niedersachsen - Urteil vom 10.05.2007
16 K 207/04
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 3 ;

Steuerbarkeit von Zuschüssen; öffentliche Hand; Forstbetriebsgemeinschaft; Zuwendungsempfänger - Steuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine Forstbetriebsgemeinschaft für Verwaltung und Beratung

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.05.2007 - Aktenzeichen 16 K 207/04

DRsp Nr. 2007/23705

Steuerbarkeit von Zuschüssen; öffentliche Hand; Forstbetriebsgemeinschaft; Zuwendungsempfänger - Steuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine Forstbetriebsgemeinschaft für Verwaltung und Beratung

1. Zuschüsse der Landwirtschaftskammer an eine Forstbetriebsgemeinschaft für Kosten der Verwaltung und Beratung sowie forstfachliche Betreuung unterliegen nicht der USt. 2. Die Zuschüsse sind nicht steuerbar, weil kein Leistungsaustausch zwischen der Landwirtschaftskammer und der Forstbetriebsgemeinschaft stattfindet. Denn aufgrund der Zuschüsse wird kein eigenes Leistungsverhältnis zwischen der zuwendenden Kammer und der Zuwendungsempfängerin begründet.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob von der Landwirtschaftskammer Hannover gezahlte Zuschüsse für Kosten der Verwaltung und Beratung sowie forstfachliche Betreuung umsatzsteuerbare und steuerpflichtige Leistungsentgelte in der Form von Entgelten von dritter Seite darstellen.