FG Hessen - Urteil vom 20.10.2021
1 K 736/19
Normen:
UStG § 4 Nr. 16;

Steuerbefreite Umstätze durch selbstständige Tätigkeit im Bereich der ambulanten Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung

FG Hessen, Urteil vom 20.10.2021 - Aktenzeichen 1 K 736/19

DRsp Nr. 2022/3541

Steuerbefreite Umstätze durch selbstständige Tätigkeit im Bereich der ambulanten Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 16;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob von der Klägerin erzielte Umsätze einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegen.

Das Unternehmen der Klägerin wurde am 28.03.2012 im Handelsregister des Amtsgerichts unter der HRA ... eingetragen. Gesellschaftszweck ist ausweislich des Gesellschaftsvertrags das Case-Management im Gesundheitswesen, Durchführung und Organisation von Weiterbildungen im sozialen Bereich, Dienstleistungen und Beratungen, die mit diesem Tätigkeitsfeld im Zusammenhang stehen sowie das Betreiben und die Beratung von privaten Pflegediensten.

Die Klägerin wurde zunächst in der Absicht gegründet, eine Sozialstation (Case-Management) für die Klinik in A aufzubauen. Ab 2013 wurde das Case-Management der Klinik von einer anderen Firma übernommen, die für mehrere Kliniken dieses Trägers eingesetzt wurde, so dass die Tätigkeit der Klägerin nicht mehr benötigt wurde.