Steuerbefreiung aufgrund der einer Hebamme ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit
FG Köln, Urteil vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 10 K 3418/99
DRsp Nr. 2002/12147
Steuerbefreiung aufgrund der einer Hebamme ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit
Die einer Hebamme vergleichbare Tätigkeit übt auch aus, wer im Bereich der Geburtsvorbereitung und -nachsorge tätig ist, ohne selber unmittelbar Hilfe bei der Geburt zu leisten.