FG Köln - Urteil vom 20.03.2002
10 K 3418/99
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1264

Steuerbefreiung aufgrund der einer Hebamme ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

FG Köln, Urteil vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 10 K 3418/99

DRsp Nr. 2002/12147

Steuerbefreiung aufgrund der einer Hebamme ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Die einer Hebamme vergleichbare Tätigkeit übt auch aus, wer im Bereich der Geburtsvorbereitung und -nachsorge tätig ist, ohne selber unmittelbar Hilfe bei der Geburt zu leisten.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Umsätze ausführt.