Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.05.2023 - 15 K 1953/20 U und die Einspruchsentscheidung vom 16.06.2020 aufgehoben.
Die Umsatzsteuer für die Jahre 2012 bis 2016 wird unter Änderung der Umsatzsteuerbescheide vom 24.10.2019 für 2012 auf ... €, für 2013 auf ... € sowie für 2014, 2015 und 2016 auf jeweils 0 € festgesetzt.
Die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens haben der Kläger zu ... und der Beklagte zu ... zu tragen, die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist selbständiger Arzt in der Allgemeinmedizin.
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