FG Sachsen - Urteil vom 05.02.2025
5 K 423/24
Normen:
UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a);

Steuerbefreiung für den Teil der Mitgliederbeiträge bzgl. der außergerichtlichen Rechtsberatung der Mitglieder eines Vereins

FG Sachsen, Urteil vom 05.02.2025 - Aktenzeichen 5 K 423/24

DRsp Nr. 2025/11306

Steuerbefreiung für den Teil der Mitgliederbeiträge bzgl. der außergerichtlichen Rechtsberatung der Mitglieder eines Vereins

Mit der satzungsgemäßen Zusage eines eingetragenen (Mieter-)Vereins, seinen Mitgliedern gegen Zahlung eines festen Jahresbeitrages außergerichtliche Rechtsberatung in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten zu gewähren, liegt für den Teil der Mitgliederbeiträge, der auf diese außergerichtliche Rechtsberatung der Mitglieder entfällt, eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG i.S. des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG vor. Das von dem Versicherer/Mieterverein gedeckte Risiko besteht in der erforderlich werdenden (außergerichtlichen) Beratung und Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers/Mitglieds aufgrund von auftretenden miet- bzw. pachtrechtlichen Streitigkeiten und Problemen. Dieses Risiko hat der Mieterverein in dem bei Vertragsschluss (Vereinsbeitritt) auf Grundlage seiner Satzung vereinbarten Umfang übernommen.

Tenor

1. Die Änderungsbescheide über Umsatzsteuer für 2019 und 2020 jeweils vom 12. April 2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. April 2024 sowie der Änderungsbescheid über Umsatzsteuer für 2021 vom 22. Dezember 2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2024 werden aufgehoben.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.