1. Die Änderungsbescheide über Umsatzsteuer für 2019 und 2020 jeweils vom 12. April 2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. April 2024 sowie der Änderungsbescheid über Umsatzsteuer für 2021 vom 22. Dezember 2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juli 2024 werden aufgehoben.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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