BFH - Beschluß vom 20.06.2000
V B 3/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG (1980) § 4 Nr. 14, 16 ;

Steuerbefreiung für Lieferungen von Labormaterial

BFH, Beschluß vom 20.06.2000 - Aktenzeichen V B 3/00

DRsp Nr. 2001/8921

Steuerbefreiung für Lieferungen von Labormaterial

1. Die Frage, ob Lieferungen von Labormaterial durch einen selbständigen Laborarzt steuerbefreit sind nach § 4 Nr. 14 bzw. § 4 Nr. 16 UStG, hat keine grundsätzliche Bedeutung. 2. Die unsubstantiierte Behauptung, es bestehe ein grundlegendes Klärungsbedürfnis für die Frage, wie die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG hinsichtlich der eng verbundenen Umsätze auszulegen sei, entspricht nicht den Anforderungen an eine NZB gem. § 115 Abs. 3 FGO.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; UStG (1980) § 4 Nr. 14, 16 ;