BFH, Beschluß vom 20.06.2000 - Aktenzeichen V B 3/00
DRsp Nr. 2001/8921
Steuerbefreiung für Lieferungen von Labormaterial
1. Die Frage, ob Lieferungen von Labormaterial durch einen selbständigen Laborarzt steuerbefreit sind nach § 4 Nr. 14 bzw. § 4 Nr. 16 UStG, hat keine grundsätzliche Bedeutung.2. Die unsubstantiierte Behauptung, es bestehe ein grundlegendes Klärungsbedürfnis für die Frage, wie die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 16 UStG hinsichtlich der eng verbundenen Umsätze auszulegen sei, entspricht nicht den Anforderungen an eine NZB gem. § 115 Abs. 3FGO.