Der Umsatzsteuerbescheid 2009 vom 17. September 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Oktober 2014 wird dahingehend geändert, dass die steuerpflichtigen Umsätze um 14.756,30 € (netto) herabgesetzt werden.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III.Das Urteil ist wegen der von dem Beklagten zu tragenden Kosten zugunsten der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Streitig ist die Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze betreffend Vermietungen an Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte.
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG). Kommanditist mit einer Beteiligung 100 % war Herr B. Komplementärin war eine im englischen Handelsregister eingetragene Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr B war (vgl. HR-Auszug vom 13. August 2009, Gerichtsakte, Bl. 45). Gegenstand des bis zum Juli 2009 geführten Unternehmens waren Immobiliengeschäfte aller Art, u.a. die Vermittlung, die Vermietung, Verwaltung und die Finanzierung von Immobilien. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden auch Vermietungsumsätze an amerikanische Streitkräfte getätigt. Die streitigen Mietverträge lagen alle unter der Dauer von 6 Monaten.
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