FG Köln - Urteil vom 24.04.2007
7 K 4355/05
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 § 4 Nr. 8 Buchst. f ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1284

Steuerbefreiung; Vermittlungsleistung bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

FG Köln, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 7 K 4355/05

DRsp Nr. 2007/12875

Steuerbefreiung; Vermittlungsleistung bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen

Bei der Beteiligung von Kapitalanlegern an Emissionsgesellschaften liegt eine Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften i.S.d. § 4 Nr. 8f nur dann vor, wenn eine Mittelsperson der Gesellschaft die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages über den Anteilserwerb nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Anteilserwerb zustande kommt. Die Durchführung von Produkt- und Unternehmenspräsentationen stellvertretend und im Namen des Vorstandes zur Gewinnung von Handelsvertretern stellt keine kausale Vermittlungsleistung dar.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 § 4 Nr. 8 Buchst. f ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger im Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen seiner Tätigkeit als Handelsvertreter gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe f UStG steuerbefreite Vermittlungsleistungen erbracht hat.

Aufgrund Handelsvertretervertrag vom ....2003 war der Kläger ab dem 01.08.2003 für die Firma ... AG, ... bei ... (Firma T.), als Handelsvertreter tätig.

In diesem Handelsvertretervertrag wurde unter anderem folgendes geregelt:

§ 1 Gegenstand des Vertrages