FG Köln - Urteil vom 23.09.2015
9 K 1649/14
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j; UStG § 4 Nr 14;
Fundstellen:
DStR 2016, 12

Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

FG Köln, Urteil vom 23.09.2015 - Aktenzeichen 9 K 1649/14

DRsp Nr. 2016/47

Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

Die Supervisions- und Lehrsupervisionsleistungen der Stpfl. sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der RL 77/388/EWG von der USt befreit. Es handelt sich bei diesen Leistungen um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler im Rahmen der beruflichen Fortbildung und damit um durch die Stpfl. als Privatlehrerin erteilten Schulunterricht i.S.d. Vorschrift.

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j; UStG § 4 Nr 14;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten – nur noch – darüber, ob die von der Klägerin in den Streitjahren erbrachten sog. Supervisionsleistungen umsatzsteuerfrei sind. Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.