FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.06.2022
4 K 96/19
Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a); AO § 66;

Steuerbegünstigung von im Rahmen eines Zweckbetriebs erbrachten Leistungen; Auf die Linderung der Hilfsbedürftigkeit gerichteten Leistungen einer begünstigten Körperschaft

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.06.2022 - Aktenzeichen 4 K 96/19

DRsp Nr. 2022/11914

Steuerbegünstigung von im Rahmen eines Zweckbetriebs erbrachten Leistungen; Auf die Linderung der Hilfsbedürftigkeit gerichteten Leistungen einer begünstigten Körperschaft

Zur Steuerbegünstigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG von Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs erbracht werden: Die auf die Linderung der Hilfsbedürftigkeit gerichteten Leistungen einer begünstigten Körperschaft kommen den hilfsbedürftigen Personen bereits dann "zugute" (s. § 66 Abs. 3 AO), wenn die konkreten Leistungen bei der betroffenen Person - sei es auch ohne Vertragsverhältnis und ohne faktischen Kontakt zwischen Person und Leistungserbringer - ihren Niederschlag finden, weil sie notweniger Bestandteil der erforderlichen Gesamtbehandlung sind. Bei der Frage der Begünstigung solcher Leistungen ist somit nicht (mehr) danach zu differenzieren, ob die gewünschten Auswirkungen der Leistungen darauf beruhen, dass die Körperschaft im Rahmen eines direkten Vertragsverhältnisses ("rechtlich unmittelbar"), im Rahmen eines direkten physischen Kontakts ("faktisch unmittelbar") oder letztlich nur im Rahmen eines mittelbaren Wirkungsverhältnisses zum Patienten tätig geworden ist.

Tenor

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