Steuerberechnungsformel
Summe der steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze des Unternehmers im Besteuerungszeitraum
+ Summe der Steuern nach § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG (innergemeinschaftliche Lieferung), die er als Abnehmer schuldet
+ Summe der Steuern nach § 14c Abs. 1 UStG, die er als Rechnungssteller bei unrichtigem Steuerausweis schuldet
+ Summe der Steuern nach § 14c Abs. 2 UStG, die er als Rechnungssteller bei unberechtigtem Steuerausweis schuldet
+ Summe der Steuern nach § 17 Abs. 1 Satz 6 UStG, die er als zahlender dritter Unternehmer schuldet
- abziehbare Vorsteuerbeträge im Besteuerungszeitraum
- entrichtete oder bis zum 16. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer
= positive oder negative Steuerzahlungsschuld
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