FG Münster - Urteil vom 21.03.2000
15 K 1421/97 U
Normen:
UStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; UStG § 4 Nr. 1a ;
Fundstellen:
EFG 2000, 708

Steuerfreie Ausfuhrlieferung über inländische Tochergesellschaft

FG Münster, Urteil vom 21.03.2000 - Aktenzeichen 15 K 1421/97 U

DRsp Nr. 2001/2272

Steuerfreie Ausfuhrlieferung über inländische Tochergesellschaft

Lässt der im Ausland ansässige Abnehmer einen Liefergegenstand zunächst seiner inländischen Tochtergesellschaft aushändigen und ihn dann an seinen im Drittland ansässigen Kunden versenden, handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG.

Normenkette:

UStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 ; UStG § 4 Nr. 1a ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob steuerfreie Ausfuhrlieferungen vorliegen, wenn der im Ausland ansässige Abnehmer den Liefergegenstand zunächst seiner inländischen Tochtergesellschaft aushändigen und ihn dann an seinen im Drittlandgebiet ansässigen Kunden versenden läßt.

Die Klägerin (Klin.) stellt Steuerungsgeräte für Druckmaschinen her.