Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 16.02.2023 - 6 K 86/22 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Zwischen den Beteiligten steht im Streit, ob die Optimierung bestehender Krankenversicherungsverträge als Tätigkeit eines Versicherungsmaklers nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei ist.
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