Streitig ist, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.
Die Klägerin ist Unternehmerin. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Handel mit Kraftfahrzeugen.
Ab dem Streitjahr 2006 unterhielt die Klägerin Geschäftsbeziehungen mit dem spanischen Unternehmen B. Die im Streitjahr erfolgte Fahrzeuglieferung eines Pkw Z, Fahrgestellnummer C, (Verkaufspreis 28.618 EUR netto) an die B behandelte die Klägerin als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG.
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