FG Münster - Gerichtsbescheid vom 17.04.2001 15 K 6234/00 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 9 ; UStG § 4 Nr. 9 b) ; EWGRL 388/77 Art. 13 ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B f) ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1252
Steuerfreiheit illegaler Kartenspielumsätze
FG Münster, Gerichtsbescheid vom 17.04.2001 - Aktenzeichen 15 K 6234/00 U
DRsp Nr. 2002/2133
Steuerfreiheit illegaler Kartenspielumsätze
Illegale Kartenspielumsätze sind - wie legale - umsatzsteuer-frei, da erlaubtes und unerlaubtes Glücksspiel nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes umsatzsteuerlich unter denselben Bedingungen stattfinden müssen. Der Veranstalter unerlaubter Kartenspiele kann sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung in Art. 13 Teil B lit. f) der 6. USt-Richtlinie berufen.
Normenkette:
UStG § 4 Nr. 9 ; UStG § 4 Nr. 9 b) ; EWGRL 388/77 Art. 13 ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B ; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B f) ;
Tatbestand:
I.
Streitig ist, ob - entsprechend der Rechtsprechung des EuGH zu illegalen Rouletteumsätzen - illegale Kartenspielumsätze umsatzsteuerfrei sind.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.