Streitig ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung, ob das FA im Anschluß an eine Steuerfahndungsprüfung zu Recht die Steuerfreiheit der Lieferungen gebrauchter PKW, die laut Rechnung nach Norwegen, tatsächlich aber nach Schweden ausgeführt worden sind, versagt hat..
1. Der Antragsteller handelt mit Gebrauchtfahrzeugen der Luxusklasse. Nach dem Bericht der Steuerfahndung veräußerte er u.a. Fahrzeuge im Werte von über 4.675.360 DM ohne diese zu versteuern. Folgende Umsätze wurden im Einzelnen zusätzlich erfaßt:
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