FG Hessen- 22.03.2010, - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1930/091364
Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren
BFH, Urteil vom 11.10.2012 - Aktenzeichen V R 9/10
DRsp Nr. 2012/21575
Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren
1. Die Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der ein Steuerpflichtiger aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren entscheidet und diese Entscheidung durch den Kauf und Verkauf der Wertpapiere vollzieht, ist eine einheitliche und im Inland steuerpflichtige Leistung (Anschluss an das EuGH-Urteil Deutsche Bank in UR 2012, 667, und insoweit Aufgabe des BFH-Urteils in BFHE 219, 257, BStBl II 2008, 993).2. Wird die Vermögensverwaltung mit Wertpapieren an im Drittlandsgebiet ansässige Privatanleger erbracht, ist sie nach Art. 56 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG am Empfängerort zu besteuern. Der Steuerpflichtige kann sich auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber der richtlinienwidrigen Regelung in § 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a UStG berufen (Anschluss an das EuGH-Urteil Deutsche Bank in UR 2012, 667, und insoweit Bestätigung des BFH-Urteils in BFHE 219, 257, BStBl II 2008, 993).