FG Münster - Urteil vom 11.02.2003
15 K 2961/02 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 20a ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b ;
Fundstellen:
EFG 2003, 962

Steuerfreiheit von Bewirtungsumsätzen anläßlich steuerfreier Theaterleistungen

FG Münster, Urteil vom 11.02.2003 - Aktenzeichen 15 K 2961/02 U

DRsp Nr. 2003/6662

Steuerfreiheit von Bewirtungsumsätzen anläßlich steuerfreier Theaterleistungen

Bewirtungsumsätze, die anläßlich einer steuerfreien Theaterleistung erbracht werden, können als mit dieser üblicherweise verbundene Nebenleistung angesehen werden und damit ebenfalls steuerfrei nach § 4 Nr. 20a UStG sein. Dies ist der Fall, wenn sie als "unerläßlich" i.S.v. Art. 13 Teil A Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie anzusehen sind, weil das Bewirtungsangebot in den Theaterpausen einen integralen Bestandteil der Theaterveranstaltung darstellt, ohne den sich ein Betreiber nicht am Markt behaupten kann.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 20a ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob Bewirtungsumsätze Nebenleistungen zu steuerfreien Theaterleistungen darstellen.

Die Klägerin (Klin.) vermietet Räume für Theateraufführungen an die D. GmbH (GmbH), die zugleich Organgesellschaft in einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Klin. ist. Hauptsächlich in den Vorstellungspausen beliefert die Klin. die Theaterbesucher mit Getränken und Snacks zum Verzehr an Ort und Stelle.