Streitig ist, in welchem Umfang Leistungen der Klägerin nach dem Zusatzabkommen zum
Die Klägerin betreibt ein Friseurgeschäft. Zu ihrem Kundenstamm gehören amerikanische und britische NATO-Truppenangehörige und deren ziviles Gefolge.
Für den Monat Dezember 2004 erklärte die Klägerin nach dem NATO-ZAbk steuerfreie Umsätze in Höhe von 25.016,55 EUR.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|