FG München - Urteil vom 02.07.2025
3 K 1932/21
Normen:
UStG § 4 Nr. 8;

Steuerfreiheit von Vermittlungsleistungen bei verdecktem Vorgehen eines Online-Vermittlers

FG München, Urteil vom 02.07.2025 - Aktenzeichen 3 K 1932/21

DRsp Nr. 2025/9833

Steuerfreiheit von Vermittlungsleistungen bei verdecktem Vorgehen eines Online-Vermittlers

1. Bei der aufgrund von mit einer Bank geschlossenen Kooperationsverträgen vorgenommenen Ermittlung von Interessenten im Internet und deren Weiterleitung auf die Internetportale der Bank zum Zwecke des Online-Abschlusses eines Vertrages über ein Privatdarlehen bzw. über ein Girokonto kann es sich um nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bzw. d UStG steuerfreie Vermittlungsleistungen handeln, wenn die Tätigkeit des Vermittlers, die ihm von der Bank als seiner Vertragspartei als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, ein eigenständiges Ganzes darstellt, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Vermittlungsleistung erfüllt. Das ist der Fall, wenn der Vermittler mit den Internetnutzern in Kontakt getreten ist, um diese zu einem Vertragsabschluss mit der Bank zu bewegen, er selbst aber kein Eigeninteresse am vermittelten Umsatz hat, sondern nur an der durch die Vermittlung ausgelösten Provision.