1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 25. Oktober 2024 aufgehoben
a)mit den jeweils zugehörigen Feststellungen, soweit die Angeklagten unter III. 4. der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen verurteilt worden sind,
b)im Ausspruch über die Gesamtstrafen.
2. Auf die Revision des Angeklagten Ma. wird zudem der Strafausspruch im Fall III. 3. der Urteilsgründe aufgehoben.
3. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten K. und Ma. werden als unbegründet verworfen.
4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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