FG Nürnberg - Urteil vom 07.08.2007
II 250/05
Normen:
UStG § 14 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 2 ;

Steuerliche Behandlung eines PKW als betriebliches Fahrzeug

FG Nürnberg, Urteil vom 07.08.2007 - Aktenzeichen II 250/05

DRsp Nr. 2007/19021

Steuerliche Behandlung eines PKW als betriebliches Fahrzeug

Der volle Vorsteuerabzug aus den Betriebskosten eines Pkw - mit einer Besteuerung der privaten Nutzung - ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet ist, d.h. zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt wird. Maßgebend ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Wenn danach die 10 %ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke nicht erreicht wird, kann das Fahrzeug nicht dem Unternehmen zugeordnet werden.

Normenkette:

UStG § 14 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 ; UStG § 15 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Umsatzsteuer 2001-2003.

Die Klägerin war in den Streitjahren im Hauptberuf nichtselbständig als Konditorin bei einem Backwarenbetrieb bzw. im Jahr 2003 als Filialleiteranwärterin tätig. Im Nebenerwerb führte sie Reinigungsdienstleistungen aus. Für diese Dienstleistungen reichte sie Umsatzsteuererklärungen ein, die als Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkten und in denen sie die Umsatzsteuer mit 727,47 DM (2001), 396,96 EUR (2002) und 409,15 EUR (2003) errechnete.