FG Hamburg - Urteil vom 28.12.2020
6 K 214/18
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Steuerliche Bewertung der umsatzsteuerbaren wirtschaftlichen Leistungen einer Dachholding

FG Hamburg, Urteil vom 28.12.2020 - Aktenzeichen 6 K 214/18

DRsp Nr. 2022/8067

Steuerliche Bewertung der umsatzsteuerbaren wirtschaftlichen Leistungen einer Dachholding

1. Umsatzsteuerbare wirtschaftliche Leistungen einer Dachholding (Funktionsholding) an ihre Töchter begründen grundsätzlich unabhängig von qualitativen oder quantitativen Aspekten einen vollen Unternehmerstatus, sofern als Gegenleistung ein Sonderentgelt vereinbart worden ist. Durch das Halten dieser Beteiligungen wird kein eigener, nichtunternehmerischer Bereich begründet.2. Für den Unternehmerstatus im Sinne des § 2 UStG kommt es auf die Absicht der Erzielung umsatzsteuerbarer Umsätze an. Die tatsächliche Handhabung der Beteiligten in den auf das Streitjahr folgenden Jahren kann für die Prüfung der im Streitjahr bestehenden Umsatzerzielungsabsicht berücksichtigt werden.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der Klägerin.