FG Niedersachsen - Urteil vom 23.08.2007
5 K 364/06
Normen:
BuchO § 8 Abs. 1 ; BuchO § 8 Abs. 5 ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 14 Abs. 4 ; AO § 118 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1929
GewArch 2008, 162

Steuernummer; Unternehmereigenschaft - Erteilung einer Steuernummer nicht abhängig von Unternehmereigenschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2007 - Aktenzeichen 5 K 364/06

DRsp Nr. 2007/18703

Steuernummer; Unternehmereigenschaft - Erteilung einer Steuernummer nicht abhängig von Unternehmereigenschaft

1. Für die Frage der Erteilung einer Steuernummer kommt es auf die Unternehmereigenschaft nicht an. 2. Es besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer. Hat ein Kl. über seinen steuerlichen Berater mitgeteilt, er werde demnächst eine "gewerbliche" Tätigkeit aufnehmen, so kommt es nicht darauf an, ob es sich hierbei tatsächlich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG handeln sollte, sondern darauf, dass der Stpfl. ohne die Erteilung einer Steuernummer im Rechtsverkehr nicht handlungsfähig ist. 3. Ein "Bearbeitungsfall" i. S. des § 8 Abs. 1 BuchO ist bereits dann gegeben, wenn der Finanzbehörde Anhaltspunkte für ein steuerliches Tätigwerden einer natürlichen/juristischen Person bekannt werden.

Normenkette:

BuchO § 8 Abs. 1 ; BuchO § 8 Abs. 5 ; UStG § 2 Abs. 1 ; UStG § 14 Abs. 4 ; AO § 118 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer hat.