FG Köln - Urteil vom 22.11.2007
15 K 3601/04
Normen:
UStG § 3a Abs. 1 S. 1 ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 1 ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 5 ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 8 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 419

Steuerpflicht von Einnahmen aus dem Betrieb einer Paysite

FG Köln, Urteil vom 22.11.2007 - Aktenzeichen 15 K 3601/04

DRsp Nr. 2008/3175

Steuerpflicht von Einnahmen aus dem Betrieb einer "Paysite"

Im Jahr 2001 erzielte Einnahmen von privaten Kunden im Drittlandsgebiet aus dem Betrieb einer "Paysite" sind im Inland gem. § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG steuerbar.

Normenkette:

UStG § 3a Abs. 1 S. 1 ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 1 ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 5 ; UStG § 3a Abs. 4 Nr. 8 ;

Tatbestand:

Nachdem der Kläger seine Klage in der mündlichen Verhandlung entsprechend eingeschränkt hat, ist noch streitig, ob der Beklagte zu Recht die Umsätze, die der Kläger mittels einer Paysite im Jahr 2001 gegenüber Privatkunden im Drittlandsgebiet erzielt hat, der Umsatzsteuer unterworfen hat.

Der Kläger ist in L wohnhaft und war im Streitjahr als selbständiger Journalist tätig.