UStG (1980/1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 Art. 13 Teil B lit. f ;
Fundstellen:
BB 2003, 140
BFH/NV 2003, 273
BFHE 200, 145
DB 2003, 190
DStRE 2003, 235
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 17.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 6234/00
Steuerpflicht von Kartenspielen
BFH, Beschluss vom 06.11.2002 - Aktenzeichen V R 50/01
DRsp Nr. 2003/194
Steuerpflicht von Kartenspielen
»Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:1. Verbietet Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat, die Veranstaltung eines Kartenspiels bereits dann der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung eines Kartenspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, oder muss zusätzlich feststehen, dass die außerhalb der Spielbanken veranstalteten Kartenspiele in wesentlichen Punkten, wie z.B. bei den Spielregeln, beim Höchsteinsatz und Höchstgewinn, mit den Kartenspielen in den Spielbanken vergleichbar sind?2. Kann sich der Veranstalter auf die Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen?«
Normenkette:
UStG (1980/1991) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 4 Nr. 9 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1 Art. 13 Teil B lit. f ;
Gründe:
I. Sachverhalt
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