FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 01.03.2007
4 K 244/05
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 § 4 Nr. 15a ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1045

Steuerpflichtige Umsätze durch Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anderer Personen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.03.2007 - Aktenzeichen 4 K 244/05

DRsp Nr. 2007/10337

Steuerpflichtige Umsätze durch Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anderer Personen

Erstellt eine Krankenschwester im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegebedürftigkeit der Versicherten Gutachten, ist die Tätigkeit weder nach § 4 Nr. 14 UStG noch nach § 4 Nr. 15a UStG steuerbefreit.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 § 4 Nr. 15a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin mit ihrer Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anderer Personen steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erzielt. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: