FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.04.2021
3 K 654/18
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a;
Fundstellen:
ZInsO 2022, 663

Steuerpflichtigkeit bei Erlösverteilung im Zuge der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.04.2021 - Aktenzeichen 3 K 654/18

DRsp Nr. 2021/11046

Steuerpflichtigkeit bei Erlösverteilung im Zuge der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens

Tenor

Der Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Juli 2011 vom 15. November 2013 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 11. Juni 2018 wird dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf € herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a;

Tatbestand

Die Beteiligte streiten sich über die Frage, ob dem im Rahmen der Erlösverteilung im Zuge der Abwicklung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Kläger als Insolvenzverwalter und der absonderungsberechtigten Gläubigerin, der Bank D, vereinbarten Massebeitrag von Mio . € eine steuerbare und steuerpflichtige Leistungsbeziehung zugrunde liege oder nicht oder ob es sich hierbei lediglich um einen im Rahmen eines Streits über mögliche Insolvenzanfechtungsansprüche gezahlten vorläufigen Betrag handele, dem keine gegenseitige Leistungsbeziehung zu Grunde liegt.