FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.02.2022
4 V 17/21
Normen:
UStG § 10 Abs. 1;

Steuerpflichtigkeit der Mitgliedsbeiträge an ein Fitnesscenter als Entgelte bei pandemiebedingter Schließung

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.02.2022 - Aktenzeichen 4 V 17/21

DRsp Nr. 2022/4289

Steuerpflichtigkeit der Mitgliedsbeiträge an ein Fitnesscenter als Entgelte bei pandemiebedingter Schließung

Der Monatsbeitrag, welchen ein Mitglied eines Fitnessstudios leistet, obgleich das Fitnessstudio in dem fraglichen Monat aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Eindämmung der Coronapandemie geschlossen ist, ("Lockdown"), kann ein Entgelt darstellen.

Tenor

Der Antrag wird - soweit das Verfahren nicht für erledigt erklärt worden ist - abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 23 % und das Finanzamt zu 77 %.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 10 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als steuerpflichtige Entgelte anzusehen sind, wenn das Fitnesscenter aufgrund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann.