FG Baden-Württemberg - Urteil vom 06.07.2016
14 K 1338/15
Normen:
UStG § 4 Nr. 14a S. 1;

Steuerpflichtigkeit der Umsätze aus in Deutschland abgehaltenen esotherischen Seminaren

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - Aktenzeichen 14 K 1338/15

DRsp Nr. 2016/16669

Steuerpflichtigkeit der Umsätze aus in Deutschland abgehaltenen esotherischen Seminaren

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14a S. 1;

Tatbestand

Am 17. April 2014 ging beim Finanzamt (FA) A, ein Schreiben von Z aus B ein, mit dem sie das FA unter anderem darüber informierte, dass die Klägerin, die in der Schweiz ihren Wohnsitz habe, Seminare anbiete, die sich mit esoterischen Praktiken befassten. "Unter bestimmten Oberbegriffen" wende sie sich an interessierte und "bedürftige" Personen. Ihre Dienste biete sie hauptsächlich in Deutschland, in C, D und E, an. Zudem schreibe sie Bücher über [ ... ], damit jedermann mit "ganz hohen Lichtwesen aus dem Kosmos" kommunizieren könne.

1. 2.