Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Am 17. April 2014 ging beim Finanzamt (FA) A, ein Schreiben von Z aus B ein, mit dem sie das FA unter anderem darüber informierte, dass die Klägerin, die in der Schweiz ihren Wohnsitz habe, Seminare anbiete, die sich mit esoterischen Praktiken befassten. "Unter bestimmten Oberbegriffen" wende sie sich an interessierte und "bedürftige" Personen. Ihre Dienste biete sie hauptsächlich in Deutschland, in C, D und E, an. Zudem schreibe sie Bücher über [ ... ], damit jedermann mit "ganz hohen Lichtwesen aus dem Kosmos" kommunizieren könne.
1. 2.
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