Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 281 bis 294 - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerbefreiungsregelung - Verpflichtung, sich zum Zeitpunkt der Anzeige der Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten für die Anwendung der Sonderregelung zu entscheiden - Keine Anzeige der Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten - Rückwirkende Anwendung der Regelung
EuGH, Schlussantrag vom 23.11.2017 - Aktenzeichen C-566/16
DRsp Nr. 2018/7421
Steuerrecht – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 281 bis 294 – Sonderregelung für Kleinunternehmen – Steuerbefreiungsregelung – Verpflichtung, sich zum Zeitpunkt der Anzeige der Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten für die Anwendung der Sonderregelung zu entscheiden – Keine Anzeige der Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten – Rückwirkende Anwendung der Regelung