EuGH - Urteil vom 23.05.1996
Rs C-331/94
Normen:
EG-Vertrag Art. 169 ; RiLi 77/388 EWG Art. 2 ; RiLi 77/388 EWG Art. 9 Abs. 2b ;
Fundstellen:
DB 1996, 2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern und in internationalen Gewässern - Verpflichtung zur Besteuerung hinsichtlich der in den Hoheitsgewässern zurückgelegten Teilstrecke - Verstoß - Keine Rechtfertigung;

EuGH, Urteil vom 23.05.1996 - Aktenzeichen Rs C-331/94

DRsp Nr. 2006/12765

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Räumlicher Geltungsbereich - Beförderungsleistungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten - Schiffsrundfahrten in den Hoheitsgewässern und in internationalen Gewässern - Verpflichtung zur Besteuerung hinsichtlich der in den Hoheitsgewässern zurückgelegten Teilstrecke - Verstoß - Keine Rechtfertigung;