EuGH - Urteil vom 03.07.2001
Rs C-380/99
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 11 Teil A Absatz 1Buchstabe a ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 2001, I-5163
DB 2001, 1468
DStRE 2001, 936
DVBl 2001, 1375
EWS 2001, 398
HFR 2001, 923
IStR 2001, 508
RIW 2001, 709
UR 2001, 346
UStB 2001, 231
UVR 2001, 425
Vorinstanzen:
BFH - Vorlagebeschluss vom 15.08.99 - V R 14/98 - DRsp-ROM Nr. 2000/723 -.,

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Gegenleistung, die aus einer Dienstleistung bestehen kann - Voraussetzung - Dienstleistung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung steht und deren Wert sich in Geld ausdrücken lässt - Lieferung von Sachprämien für die Vermittlung neuer Kunden - Einkaufspreis und Versandkosten der Prämien, die vom Lieferanten getragen werden

EuGH, Urteil vom 03.07.2001 - Aktenzeichen Rs C-380/99

DRsp Nr. 2002/16135

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Lieferung von Gegenständen - Gegenleistung, die aus einer Dienstleistung bestehen kann - Voraussetzung - Dienstleistung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung steht und deren Wert sich in Geld ausdrücken lässt - Lieferung von Sachprämien für die Vermittlung neuer Kunden - Einkaufspreis und Versandkosten der Prämien, die vom Lieferanten getragen werden