EuGH - Urteil vom 09.07.1992
Rs C-131/91
Normen:
Richtlinie 77/388 des Rates Art. 11 Art. 27 Art. 32 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Steuerpflichtigen - Nationale Regelung, die an die Stelle der sich aus der Sechsten Richtlinie ergebenden Besteuerungsgrundlage eine Mindestgrundlage setzt - Unzulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 09.07.1992 - Aktenzeichen Rs C-131/91

DRsp Nr. 2006/13306

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Steuerpflichtigen - Nationale Regelung, die an die Stelle der sich aus der Sechsten Richtlinie ergebenden Besteuerungsgrundlage eine Mindestgrundlage setzt - Unzulässigkeit;

»Die Sechste Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, daß sie innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, die für zwischen Mehrwertsteuerpflichtigen zustande gekommene Verkäufe von Gebrauchtfahrzeugen eine andere Mindestbesteuerungsgrundlage vorsehen, als sie sich aus Artikel 11 der Richtlinie ergibt, wonach die Besteuerungsgrundlage bei Lieferungen von Gegenständen alles ist, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer vom Abnehmer erhält.