EuGH - Urteil vom 27.03.1990
Rs 126/88
Normen:
EWGV Art. 177 ; RL 77/388/EWG Art. 11 A ; RL 77/388/EWG Art. 27 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis - Begriff - Nachlaß beim Verkaufspreis gegen Aushändigung eines Gutscheins, den der Kunde bei einem früheren Kauf kostenlos erworben hat - Einbeziehung - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b] -

EuGH, Urteil vom 27.03.1990 - Aktenzeichen Rs 126/88

DRsp Nr. 2006/17669

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis - Begriff - Nachlaß beim Verkaufspreis gegen Aushändigung eines Gutscheins, den der Kunde bei einem früheren Kauf kostenlos erworben hat - Einbeziehung - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b] -

»Artikel 11 Teil A Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 77/388/EWG, der regelt, welche Positionen im Inland nicht in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen sind, ist dahin auszulegen, daß der Ausdruck "die Rabatte und Rückvergütungen auf den Preis, die dem Abnehmer... eingeräumt werden und die er zu dem Zeitpunkt erhält, zu dem der Umsatz bewirkt wird" den Unterschied erfasst, der zwischen dem gewöhnlichen Einzelhandelspreis der gelieferten Waren und dem von dem Einzelhändler für diese Waren tatsächlich erhaltenen Geldbetrag besteht, wenn der Einzelhändler vom Kunden einen Gutschein annimmt, den er diesem bei einem früheren Kauf zum gewöhnlichen Einzelhandelspreis ausgehändigt hat.«

Normenkette:

EWGV Art. 177 ; RL 77/388/EWG Art. 11 A ; RL 77/388/EWG Art. 27 ;

Entscheidungsgründe: