Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen - Bestimmung des steuerrechtlichen Anknüpfungspunkts - Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur und der Künste sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten - Damit zusammenhängende Tätigkeiten - Begriff - Tontechnische Umsetzung der Darbietung bei künstlerischen Veranstaltungen mit Stellung der erforderlichen Gerätschaften und des notwendigen Bedienungspersonals - Einbeziehung - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c] -
EuGH, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen Rs C-327/94
DRsp Nr. 2006/17489
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen - Bestimmung des steuerrechtlichen Anknüpfungspunkts - Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur und der Künste sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten - Damit zusammenhängende Tätigkeiten - Begriff - Tontechnische Umsetzung der Darbietung bei künstlerischen Veranstaltungen mit Stellung der erforderlichen Gerätschaften und des notwendigen Bedienungspersonals - Einbeziehung - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c] -
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