Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Überlassung von Fahrzeugen aufgrund eines Leasingvertrags - Tanken durch den Leasingnehmer im Namen und für Rechnung des Leasinggebers - Keine Lieferung des Leasinggebers - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 5 Absatz 1] -
EuGH, Urteil vom 06.02.2003 - Aktenzeichen Rs C-185/01
DRsp Nr. 2006/17642
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Überlassung von Fahrzeugen aufgrund eines Leasingvertrags - Tanken durch den Leasingnehmer im Namen und für Rechnung des Leasinggebers - Keine Lieferung des Leasinggebers - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 5 Absatz 1] -
»Artikel 5 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, wonach als Lieferung eines Gegenstands" die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, ist dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem ein Leasingnehmer das geleaste Fahrzeug im Namen und für Rechnung des Leasinggebers bei Tankstellen betankt, keine Kraftstofflieferung des Leasinggebers an den Leasingnehmer vorliegt.( vgl. Randnr. 37 und Tenor )«
Normenkette:
Richtlinie 77/388 Art. 5 Abs. 1 ;
Entscheidungsgründe:
"Umsatzsteuer-Praxis Online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichworte mit Praxisfällen und Gestaltungshinweisen.
einen Interaktiven Falllöser für knifflige Sachverhalte.
Arbeitshilfen und Checklisten mit zahlreichen Tipps zu Buchung, Rechnungsstellung und Erklärungspflichten.
die einschlägige Rechtsprechung im Volltext – einschließlich EuGH.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Umsatzsteuer-Praxis-Online" abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis-Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.