Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Sonderregelung für Reisebüros - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - In einem Mitgliedstaat ansässiger Reiseveranstalter, der Leistungen durch Vermittlung eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Beauftragten erbringt - Besteuerung im Mitgliedstaat der Niederlassung des Beauftragten - Voraussetzungen;
EuGH, Urteil vom 20.02.1997 - Aktenzeichen Rs C-260/95
DRsp Nr. 2006/12662
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Sechste Richtlinie - Sonderregelung für Reisebüros - Bestimmung des steuerlichen Anknüpfungspunkts - In einem Mitgliedstaat ansässiger Reiseveranstalter, der Leistungen durch Vermittlung eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Beauftragten erbringt - Besteuerung im Mitgliedstaat der Niederlassung des Beauftragten - Voraussetzungen;
»Artikel 26 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ist dahin auszulegen, daß Dienstleistungen, die ein Reiseveranstalter, der seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat, für Reisende durch Vermittlung einer in einem anderen Mitgliedstaat tätigen Gesellschaft erbringt, im letztgenannten Staat der Mehrwertsteuer unterliegen, sofern diese Gesellschaft, die als blosse Hilfsperson des Veranstalters handelt, über die Personal- und Sachmittel verfügt, die eine feste Niederlassung kennzeichnen.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.