EuGH - Urteil vom 16.12.1992
Rs C-208/91
Normen:
EWGV Art. 177 ; VO Nr. 77/388/EWG Art. 33 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Zweck - Begriff der Umsatzsteuern - Bedeutung - Inländische Abgabe von der Art der französischen Eintragungsgebühren - Ausschluß;

EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen Rs C-208/91

DRsp Nr. 2006/13240

Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Zweck - Begriff der "Umsatzsteuern" - Bedeutung - Inländische Abgabe von der Art der französischen Eintragungsgebühren - Ausschluß;

»Artikel 33 der Richtlinie 77/388, der die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren verhindern soll, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurch beeinträchtigen würden, daß sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten, verbietet zwar die Beibehaltung oder Einführung von Abgaben mit den wesentlichen Merkmalen der Mehrwertsteuer; er steht jedoch der Beibehaltung oder Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren anderer Art, insbesondere von Eintragungsgebühren, nicht entgegen, sofern sie diese Merkmale nicht aufweisen.