Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen - Spätere Aberkennung der Eigenschaft als Steuerpflichtiger - Ausser in Fällen von Betrug oder Mißbrauch unzulässig - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3] -
EuGH, Urteil vom 29.02.1996 - Aktenzeichen Rs C-110/94
DRsp Nr. 2006/17505
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 4 der Sechsten Richtlinie - Erstellung einer Rentabilitätsstudie durch eine Gesellschaft, die beabsichtigt, eine wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen - Spätere Aberkennung der Eigenschaft als Steuerpflichtiger - Ausser in Fällen von Betrug oder Mißbrauch unzulässig - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 3] -
»Selbst die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke eines Unternehmens getätigt werden, können als wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Artikels 4 der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern angesehen werden, und die Steuerbehörde hat in diesem Zusammenhang die erklärte Absicht des Unternehmens, mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten aufzunehmen, zu berücksichtigen.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.