EuGH - Urteil vom 18.12.2007
Rs C-368/06
Normen:
6. Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 ; 6. Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht zum Vorsteuerabzug - Grundsätze des sofortigen Abzugs und der steuerlichen Neutralität - Vortrag des Überschusses der Vorsteuer auf den folgenden Zeitraum oder Erstattung - Regel des einmonatigen Aufschubs - Übergangsbestimmungen - Aufrechterhaltung der Befreiung

EuGH, Urteil vom 18.12.2007 - Aktenzeichen Rs C-368/06

DRsp Nr. 2008/6031

Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht zum Vorsteuerabzug - Grundsätze des sofortigen Abzugs und der steuerlichen Neutralität - Vortrag des Überschusses der Vorsteuer auf den folgenden Zeitraum oder Erstattung - Regel des einmonatigen Aufschubs - Übergangsbestimmungen - Aufrechterhaltung der Befreiung

»Die Art. 17 und 18 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Bestimmung wie der durch das Gesetz Nr. 93-859 vom 22. Juni 1993, Haushaltsberichtigungsgesetz für 1993, eingeführten Übergangsbestimmung, die die Aufhebung einer nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. d dieser Richtlinie erlaubten nationalen Ausnahme begleiten soll, nicht entgegenstehen, sofern vom nationalen Gericht überprüft wird, ob diese Maßnahme im Einzelfall die Wirkungen der nationalen Ausnahmevorschrift einschränkt.«

Normenkette:

6. Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 ; 6. Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe: