Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte, das Finanzamt (FA), im Anschluss an eine Außenprüfung die Entgelte, die die Klägerin (Klin.) im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen und Getränken erzielt hat, nicht wie von der Klin. erklärt, mit dem ermäßigten Steuersatz, sondern mit dem Regelsteuersatz erfasst hat.
Der Klage liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zu Grunde:
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|