1. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war in den Streitjahren Organträgerin der L-GmbH, die ein sog. Fitness-Center mit einem Nass- und einem Trockenbereich errichtete. In dem Nassbereich befanden sich eine Sauna, ein Dampfbad und ein Hallenbad. Der Trockenbereich umfasste u.a. einen Fitness- und einen Gymnastikraum.
Die Benutzer schlossen mit der L-GmbH Mitgliedschaftsvereinbarungen, in denen zwischen der Benutzung des Trocken- und des Saunabereiches unterschieden wird. Sämtliche neuen Mitgliedschaften wurden in den Streitjahren für die Benutzung beider Bereiche abgeschlossen. Die Neumitglieder konnten sich nach Belieben in beiden Bereichen, die nicht voneinander getrennt waren, bewegen.
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