1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 23. November 2007 aufgehoben,
a)
soweit der Angeklagte in zwei Fällen wegen Untreue verurteilt wurde; das Verfahren wird insoweit eingestellt;
b)
im Gesamtstrafenausspruch.
2.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
3.
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