FG Niedersachsen - Urteil vom 14.10.1999
5 K 328/95
Normen:
UStG § 3 Abs. 9 ; UStG § 3a Abs. 3 Nr. 1 ; UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3c ;
Fundstellen:
EFG 2001, 935

Straßenbau; Material-Prüfzeugnis; Güteüberwachung; Mineralstoffe; Einheitliche Leistung - Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Teilleistungen im Straßenbau

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.10.1999 - Aktenzeichen 5 K 328/95

DRsp Nr. 2001/8831

Straßenbau; Material-Prüfzeugnis; Güteüberwachung; Mineralstoffe; Einheitliche Leistung - Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Teilleistungen im Straßenbau

1. Die für die Erteilung eines Prüfzeugnisses ausländischer Mineralstoffe für den inländischen Straßenbau erforderlichen Teilleistungen stellen umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung eigener Art. dar, weil alle Teilleistungen der Prüfung dienen, ob die Voraussetzung für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Prüfzeugnisses vorliegen. 2. Diese Leistung ist keine aus der Tätigkeit als Sachverständiger, Ingenieur oder einer wirtschaftlichen und technischen Beratung.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9 ; UStG § 3a Abs. 3 Nr. 1 ; UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3c ;

Tatbestand:

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind u.a. Materialprüfungen und Begutachtungen für den Straßenbau, Lagerstättenuntersuchungen, allgemeine Ingenieurleistungen sowie fachbezogene Beratungen.