FG Hamburg - Urteil vom 18.01.2018
3 K 209/17
Normen:
UStG § 27 Abs. 19; UStG § 13b;

Streit über die Voraussetzungen für die Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG bei Insolvenz des leistenden Unternehmens; Feststellung von Umsatzsteuern als Insolvenzforderungen; Unrichtige Annahme der Steuerschuldnerschaft

FG Hamburg, Urteil vom 18.01.2018 - Aktenzeichen 3 K 209/17

DRsp Nr. 2019/11856

Streit über die Voraussetzungen für die Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG bei Insolvenz des leistenden Unternehmens; Feststellung von Umsatzsteuern als Insolvenzforderungen; Unrichtige Annahme der Steuerschuldnerschaft

Normenkette:

UStG § 27 Abs. 19; UStG § 13b;

Tatbestand

A

Zwischen den Beteiligten sind die Voraussetzungen für die Anwendung des § 27 Abs. 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bei Insolvenz des leistenden Unternehmens streitig.

I.